Kosten

Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zudem können in der außergerichtlichen Vertretung individuelle Gebührenvereinbarungen geschlossen werden.

Bei einem eher niedrigen Einkommen besteht die Möglichkeit, eine staatliche Kostenübernahme zu erreichen, indem Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragt wird.

Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.